Was wir übernehmen
Wir räumen Gehwege, Zugänge, Zufahrten und Parkplätze von Schnee und streuen bei Glätte. Wo die Satzung Salz verbietet, streuen wir Splitt, Sand oder Granulat. Salz nehmen wir nur dort, wo es erlaubt ist: bei Eisregen und an Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Auf Wunsch räumen wir auch Dächer und entfernen Eiszapfen.
Der Winterdienst läuft per Vertrag für die ganze Saison, abgerechnet mit einer Pauschale. Sie müssen bei Schnee nicht anrufen, wir kommen von selbst. Wir fahren in Niedergörsdorf, Jüterbog und Luckenwalde.
Ihre Pflicht als Eigentümer
In Jüterbog und Luckenwalde müssen Eigentümer die Gehwege an ihrem Grundstück selbst räumen und streuen. Für welche Straßen das gilt, steht im Straßenverzeichnis der jeweiligen Satzung. Die Satzungen legen auch fest, wie:
- Breite: 1,50 Meter Gehweg frei von Schnee.
- Zeiten: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sofort beseitigen. Was nach 20 Uhr fällt, bis 7 Uhr am nächsten Werktag, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
- Streuen: mit abstumpfendem Material. Salz nur bei Eisregen und an gefährlichen Stellen.
In Luckenwalde verlangt außerdem die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt, Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden zu entfernen, wenn sie Menschen oder Sachen gefährden.
Mit dem Vertrag übernehmen wir diese Arbeit. Welche Flächen dazugehören, steht schriftlich im Vertrag.
Für wen
Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften mit mehreren Eingängen, Gewerbe mit Parkplätzen und Zufahrten und Privathaushalte, die morgens früh aus dem Haus müssen oder den Winter nicht selbst schippen wollen.
