Baumpflege im Fläming
Paul Hanske pflegt, kontrolliert und fällt Bäume im Fläming. Wo kein Platz zum Umlegen ist, trägt er den Baum Stück für Stück ab.
Leistungen
Pflege und Schnitt
Kronenpflege, Totholz entfernen, Lichtraumprofil über Wegen und Zufahrten freischneiden.
Fällung
Auch Stück für Stück, wenn kein Platz zum Umlegen ist.
Seilklettertechnik
Arbeiten am Seil, wo keine Zufahrt und keine Aufstellfläche für ein Fahrzeug ist.
Hubarbeitsbühne
Aus dem Korb an die ganze Krone, auch an Bäumen, in die niemand mehr hineinsteigt.
Kronensicherung
Gurte und Seile halten bruchgefährdete Stämmlinge zusammen, damit der Baum stehen bleiben kann.
Baumkontrolle
Regelkontrolle mit Protokoll als Nachweis der Verkehrssicherungspflicht.
Wurzelfräsen
Stubben unter die Grasnarbe fräsen. Danach kann Rasen oder Pflaster darauf.
Fällzeit ab 1. Oktober
Ob zusätzlich eine Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde gilt, klären wir vor dem Termin.
Bäume fällen
Vom 1. Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen zu fällen.
Schonende Pflegeschnitte
Das ganze Jahr, auch in der Schonzeit.
Für wen
- PrivatleuteFällung, Pflegeschnitt, Wurzelfräsen.
- HausverwaltungenBaumkontrolle mit Protokoll für die Verkehrssicherung.
- GemeindenBaumkontrolle, Kronensicherung, Pflege an Straßen und Plätzen.
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