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Baum­fällung in Jüterbog, Nieder­görsdorf und Teltow-Fläming

Wir fällen Bäume, die zu nah am Haus stehen, krank oder nicht mehr standsicher sind, auch dort, wo kein Platz zum Umlegen ist.

KI-generiertes Bild eines Arbeiters im Korb einer Arbeitsbühne in der Krone einer Eiche neben einem Backsteinhaus

Wann ein Baum weg muss

Ein Baum, der nicht mehr sicher steht, gefährdet Haus, Auto und Menschen. Typische Gründe für eine Fällung sind morsches Holz im Stamm, Pilze am Stammfuß, ein Riss in einer Gabelung, eine Krone, die über das Dach gewachsen ist, oder ein Bauvorhaben. Nicht jeder kranke Baum muss fallen: Oft reicht ein Rückschnitt oder eine Kronensicherung. Das sagen wir Ihnen, wenn wir den Baum gesehen haben. Wir sind Baumpfleger und fällen erst, wenn sich der Baum nicht vernünftig erhalten lässt.

Fällen, wo kein Platz ist

Steht der Baum frei, legen wir ihn im Ganzen um. Steht er dicht am Haus, über dem Carport oder zwischen Beeten, tragen wir ihn Stück für Stück ab: von oben nach unten, von der Arbeitsbühne aus oder am Seil. Unsere Bühne reicht 30 Meter hoch und 17 Meter zur Seite. Äste und Stammstücke lassen wir kontrolliert herunter, damit Dach, Zaun und Garten heil bleiben.

Fällgenehmigung in Teltow-Fläming

Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt von Baumart, Stammumfang, Grundstück und Gemeinde ab. Die wichtigsten Regeln stehen unten bei den Fragen. Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns ein Foto und den Stammumfang in 1,30 Metern Höhe.

Ist eine Genehmigung nötig, stellen wir den Antrag für Sie, Sie unterschreiben ihn. Die Vorarbeit übernehmen wir: die Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde oder der Gemeinde und die Termine vor Ort.

Gefällt wird zwischen Oktober und Februar. Wer jetzt plant, bekommt einen Termin in der Fällzeit. Liegt nach einem Sturm ein Baum auf dem Dach, lesen Sie auf der Seite zum Sturmschaden, was Sie sofort tun können und wie Sie uns im Notfall erreichen.

So läuft es ab

  1. Sie schicken uns ein Foto des Baums und sagen, wo er steht.

  2. Wir sehen uns Baum, Zufahrt und Umgebung an. In der Region ist dieser Termin vor dem Angebot kostenlos.

  3. Braucht der Baum eine Genehmigung, stellen wir den Antrag für Sie. Sie unterschreiben ihn, Gespräche und Termine mit der Behörde übernehmen wir.

  4. Ist keine Genehmigung nötig oder liegt sie vor, fällen wir den Baum, im Ganzen oder Stück für Stück.

  5. Zum Schluss räumen wir auf. Holz und Äste nehmen wir mit. Auf Wunsch bleibt das Holz bei Ihnen, auch als Brennholz geschnitten.

Wovon der Preis abhängt

  • Höhe des Baums und Durchmesser des Stamms
  • Wie der Baum steht, frei oder nah an Haus, Dach, Zaun oder Leitungen
  • Das Verfahren, Umlegen im Ganzen oder Abtragen von der Arbeitsbühne oder am Seil
  • Ob die Arbeitsbühne bis an den Baum fahren kann
  • Was mit Holz, Ästen und Stubben passiert
  • Falls eine Genehmigung nötig ist, die Gebühr der Behörde und eine Ersatzpflanzung oder Ersatzzahlung

Häufige Fragen

Brauche ich für meinen Baum eine Fällgenehmigung?

In Teltow-Fläming sind Bäume ab 60 Zentimetern Stammumfang geschützt, gemessen in 1,30 Metern Höhe. Auf Grundstücken im bebauten Ortsteil mit höchstens zwei Wohnungen gilt der Schutz nur für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Rosskastanien und Rotbuchen mit mehr als 1,90 Metern Umfang. Nicht geschützt sind abgestorbene Bäume sowie Obstbäume, Weiden und Pappeln im besiedelten Bereich. Für Wald, Alleen, Naturdenkmale und Schutzgebiete gelten eigene Regeln.

Wer erteilt die Genehmigung?

In Niedergörsdorf, Rangsdorf, Am Mellensee, Blankenfelde-Mahlow, Baruth/Mark, Trebbin und Nuthe-Urstromtal gilt eine eigene Baumschutzsatzung, dort entscheidet die Gemeinde. Überall sonst im Landkreis, also auch in Jüterbog und Luckenwalde, die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises in Luckenwalde.

Wann darf gefällt werden?

Vom 1. Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes verboten, erlaubt sind dann nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Sitzen Vögel im Nest oder Tiere in einer Höhle, ruht die Arbeit zu jeder Jahreszeit.

Was kostet die Genehmigung?

Ist der Landkreis zuständig, erhebt er eine Gebühr zwischen 50 und 8.000 Euro. Dazu kommt mit der Genehmigung eine Ersatzpflanzung oder eine Ersatzzahlung. In den sieben Gemeinden mit eigener Satzung gelten deren Regeln.

Was brauche ich für den Antrag?

Ist der Landkreis zuständig - das Antragsformular des Landkreises, einen Lageplan mit dem eingezeichneten Baum, eine Handzeichnung reicht, und ein Foto des Baums. Die Unterlagen gehen an die Untere Naturschutzbehörde, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, oder per E-Mail an naturschutz@teltow-flaeming.de, höchstens 20 MB. In den Gemeinden mit eigener Satzung stellen Sie den Antrag bei der Gemeinde.

Stellen Sie den Antrag für mich?

Ja. Wir bereiten den Antrag vor, Sie unterschreiben ihn als Eigentümer. Die Gespräche mit der Behörde und die Termine vor Ort übernehmen wir.

Was passiert mit dem Holz?

Holz und Äste nehmen wir mit. Wenn Sie es möchten, bleibt das Holz bei Ihnen, auf Wunsch auch als Brennholz geschnitten.

Fragen zu Ihrem Objekt?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, mit Adresse und ein paar Worten zur Fläche.

0171 67 52 549info@hanske-hgs.de

Fragen an Hanske

KI-Assistent, er kann sich irren. Ihre Eingaben gehen zur Beantwortung an Anthropic in den USA. Bitte geben Sie keine sensiblen Daten ein. Datenschutz

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