Wann ein Baum weg muss
Ein Baum, der nicht mehr sicher steht, gefährdet Haus, Auto und Menschen. Typische Gründe für eine Fällung sind morsches Holz im Stamm, Pilze am Stammfuß, ein Riss in einer Gabelung, eine Krone, die über das Dach gewachsen ist, oder ein Bauvorhaben. Nicht jeder kranke Baum muss fallen: Oft reicht ein Rückschnitt oder eine Kronensicherung. Das sagen wir Ihnen, wenn wir den Baum gesehen haben. Wir sind Baumpfleger und fällen erst, wenn sich der Baum nicht vernünftig erhalten lässt.
Fällen, wo kein Platz ist
Steht der Baum frei, legen wir ihn im Ganzen um. Steht er dicht am Haus, über dem Carport oder zwischen Beeten, tragen wir ihn Stück für Stück ab: von oben nach unten, von der Arbeitsbühne aus oder am Seil. Unsere Bühne reicht 30 Meter hoch und 17 Meter zur Seite. Äste und Stammstücke lassen wir kontrolliert herunter, damit Dach, Zaun und Garten heil bleiben.
Fällgenehmigung in Teltow-Fläming
Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt von Baumart, Stammumfang, Grundstück und Gemeinde ab. Die wichtigsten Regeln stehen unten bei den Fragen. Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns ein Foto und den Stammumfang in 1,30 Metern Höhe.
Ist eine Genehmigung nötig, stellen wir den Antrag für Sie, Sie unterschreiben ihn. Die Vorarbeit übernehmen wir: die Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde oder der Gemeinde und die Termine vor Ort.
Gefällt wird zwischen Oktober und Februar. Wer jetzt plant, bekommt einen Termin in der Fällzeit. Liegt nach einem Sturm ein Baum auf dem Dach, lesen Sie auf der Seite zum Sturmschaden, was Sie sofort tun können und wie Sie uns im Notfall erreichen.
