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Sturm­schaden am Baum in Jüterbog, Nieder­görsdorf und Teltow-Fläming

Nach einem Sturm zählt, was zuerst passiert. Hier steht, was Sie sofort tun können, was dabei erlaubt ist und wie Sie uns im Notfall erreichen.

Zuerst: Abstand halten

Nach einem Sturm ist die größte Gefahr selten das, was schon liegt, sondern das, was noch hängt. Abgerissene Äste bleiben in der Krone stehen, halten sich an einem Rindenstreifen fest und kommen Stunden später von allein herunter. Ein aufgerissener Zwiesel kann beim nächsten Windstoß ganz durchreißen. Ein Baum mit gelockertem Wurzelteller steht scheinbar normal da und kippt beim ersten Schub.

Deshalb gilt zuerst: Gehen Sie nicht darunter her, lassen Sie niemanden darunter parken, und halten Sie Kinder und Tiere weg. Sichern Sie die Stelle so ab, dass sie auch im Dunkeln erkennbar ist.

Wenn Menschen in Gefahr sind, wenn ein Baum eine Straße oder einen Gehweg blockiert oder wenn er in einer Stromleitung hängt, ist das ein Fall für die 112, nicht für eine Firma.

Unser Notdienst

Ist niemand akut gefährdet, rufen Sie uns an, im Notfall auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Die Nummer steht oben und am Ende dieser Seite. Wie schnell wir da sind, hängt vom Weg ab. Wir sichern die Stelle ab, zur Straße wie zum Nachbargrundstück, und kümmern uns dann um den Baum. Nach Sturmlagen arbeiten wir auch für Gemeinden, Wohnungsunternehmen und die Feuerwehr.

Fotos, bevor geräumt wird

Bevor Sie etwas bewegen, fotografieren Sie. Mehrere Richtungen, ein Bild aus der Entfernung, das die Lage zum Haus zeigt, und eins von der Bruchstelle. Das brauchen Sie für zwei Stellen: für Ihre Versicherung und, falls es ein geschützter Baum war, für die Anzeige bei der Behörde.

Ob und was die Versicherung zahlt, hängt vom Vertrag ab. Rufen Sie dort an, bevor geräumt wird, und heben Sie Rechnungen für Absicherung und Aufräumen auf. Lässt Ihre Versicherung es zu, rechnen wir direkt mit ihr ab.

Wann Sie ohne Genehmigung handeln dürfen

Geschützte Bäume dürfen nicht einfach beseitigt werden - auch nicht nach einem Sturm. Die Baumschutzverordnung des Landkreises macht davon aber eine klare Ausnahme: Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Personen oder für Sachgüter von bedeutendem Wert fallen nicht unter die Verbote, wenn die Lage einen Antrag nicht mehr zulässt.

Daran hängen drei Pflichten, die viele nicht kennen:

  • Die getroffenen Maßnahmen sind der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, auch per E-Mail, und zwar mit Foto.
  • Der beseitigte Baum oder die beseitigten Teile sind mindestens zehn Tage nach der Anzeige zur Kontrolle bereitzuhalten. Wer das Holz sofort abfährt oder verheizt, kann später nichts mehr vorweisen.
  • Hat die Feuerwehr oder eine Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr gehandelt oder die Maßnahme angeordnet, entfällt diese Nachweispflicht.

Wichtig ist der Maßstab: Gefahr im Verzug heißt unmittelbar drohend. Ein Stamm, der über dem Gehweg hängt, ist das. Ein Baum, der hinten im Garten liegt und niemanden gefährdet, ist es nicht - der kann warten, bis die Sache ordentlich beantragt ist.

In Niedergörsdorf, Rangsdorf, Am Mellensee, Blankenfelde-Mahlow, Baruth/Mark, Trebbin und Nuthe-Urstromtal gilt statt der Kreisverordnung die Satzung der Gemeinde. Dann geht die Meldung dorthin.

Was nach dem Aufräumen kommt

Der Teil, der am häufigsten liegen bleibt, ist der Rest des Baums. Ein Baum, der einen Starkast verloren hat, ist an der Bruchstelle offen; dort dringt Wasser ein, und in ein paar Jahren sitzt die Fäule im Stamm. Ein Baum, der sich im Sturm geneigt hat, hat meist Wurzeln gerissen, die man von oben nicht sieht.

Beides gehört angesehen, solange man noch handeln kann: mit einem sauberen Schnitt an der Bruchstelle, mit einer Kronensicherung, wenn der Rest zu halten ist, oder mit einer Kontrolle, die festhält, wie es um den Baum steht. Was davon nötig ist, sagen wir Ihnen, wenn wir vor Ort sind.

So läuft es ab

  1. Halten Sie Abstand und sichern Sie die Stelle ab, damit niemand darunter hergeht.

  2. Machen Sie Fotos, bevor etwas bewegt wird, aus mehreren Richtungen.

  3. Rufen Sie an und beschreiben Sie, was liegt, was noch hängt und ob jemand gefährdet ist.

  4. Wir sichern die Stelle ab, nehmen die hängenden Teile herunter und räumen, was sicher zu räumen ist.

  5. Danach sehen wir uns an, was vom Baum übrig ist, und sagen Ihnen, ob er bleiben kann.

Wovon der Preis abhängt

  • Wie dringend es ist
  • Ob Teile noch in der Krone hängen und einzeln abgelassen werden müssen
  • Zugang zur Schadensstelle und Platz für Fahrzeug und Abstützung
  • Absicherung der Stelle, etwa zur Straße oder zum Nachbargrundstück
  • Menge des Holzes und was damit passiert

Häufige Fragen

Darf ich einen umgestürzten Baum sofort wegräumen?

Bei einer unmittelbar drohenden Gefahr für Personen oder für Sachgüter von bedeutendem Wert dürfen unaufschiebbare Maßnahmen ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden, wenn die Lage keinen Antrag mehr zulässt. Danach ist die Maßnahme der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich mit Foto anzuzeigen, und der beseitigte Baum oder die beseitigten Teile sind mindestens zehn Tage nach der Anzeige zur Kontrolle bereitzuhalten. Nicht jeder Sturmschaden ist Gefahr im Verzug: Ein Baum, der im hinteren Garten liegt und niemanden gefährdet, kann warten.

Wem muss ich das melden?

Ist der Landkreis zuständig, der Unteren Naturschutzbehörde in Luckenwalde, Am Nuthefließ 2, oder per E-Mail an naturschutz@teltow-flaeming.de, höchstens 20 MB. In Niedergörsdorf, Rangsdorf, Am Mellensee, Blankenfelde-Mahlow, Baruth/Mark, Trebbin und Nuthe-Urstromtal gilt eine eigene Baumschutzsatzung, dort melden Sie es der Gemeinde. Hat die Feuerwehr oder eine Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr gehandelt oder die Maßnahme angeordnet, entfällt die Nachweispflicht.

Wann rufe ich 112, und wann eine Firma?

Die 112, wenn Menschen in Gefahr sind, ein Baum eine Straße, einen Gehweg oder eine Bahnlinie blockiert, oder wenn er in einer Stromleitung hängt. Eine Baumfirma, wenn niemand akut gefährdet ist: der Baum im Garten, der Ast auf dem Carport, der aufgerissene Zwiesel über dem Dach.

Haben Sie einen Notdienst?

Ja. Im Notfall erreichen Sie uns auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen unter der Nummer auf dieser Seite. Wie schnell wir da sind, hängt vom Weg ab.

Zahlt meine Versicherung?

Das hängt vom Vertrag ab, und darüber entscheidet die Versicherung, nicht wir. Machen Sie deshalb Fotos, bevor Sie etwas wegräumen, aus mehreren Richtungen und mit einem Bild, das die Lage zum Haus zeigt. Rufen Sie Ihre Versicherung an, bevor der Bagger kommt. Heben Sie Rechnungen für Absicherung und Aufräumen auf.

Rechnen Sie direkt mit der Versicherung ab?

Wenn Ihre Versicherung das zulässt, ja. Sonst bekommen Sie die Rechnung und reichen sie ein.

Der Baum steht beim Nachbarn und ist auf mein Grundstück gefallen. Wer macht was?

Zuständig ist zunächst der Eigentümer des Baums. Reden Sie miteinander und halten Sie den Zustand mit Fotos fest, bevor geräumt wird. Wenn akute Gefahr besteht, hat die Abwehr Vorrang vor der Zuständigkeitsfrage.

Hält der Rest des Baums noch?

Das ist die wichtigere Frage, und sie wird nach einem Sturm am häufigsten übersehen. Ein Baum, der einen großen Ast verloren hat, ist oben aufgerissen, kann angeschoben sein oder den Wurzelteller gelockert haben. Beim nächsten Wind kommt dann der Rest. Lassen Sie den Baum nach dem Aufräumen ansehen.

Darf im Sommer gefällt werden, wenn der Baum beschädigt ist?

Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen außerhalb des Waldes grundsätzlich verboten; erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Bei unmittelbar drohender Gefahr gilt die Ausnahme für unaufschiebbare Maßnahmen. Sitzen Vögel im Nest oder Tiere in einer Höhle, ruht die Arbeit, und die Untere Naturschutzbehörde ist zu informieren.

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