Zuerst: Abstand halten
Nach einem Sturm ist die größte Gefahr selten das, was schon liegt, sondern das, was noch hängt. Abgerissene Äste bleiben in der Krone stehen, halten sich an einem Rindenstreifen fest und kommen Stunden später von allein herunter. Ein aufgerissener Zwiesel kann beim nächsten Windstoß ganz durchreißen. Ein Baum mit gelockertem Wurzelteller steht scheinbar normal da und kippt beim ersten Schub.
Deshalb gilt zuerst: Gehen Sie nicht darunter her, lassen Sie niemanden darunter parken, und halten Sie Kinder und Tiere weg. Sichern Sie die Stelle so ab, dass sie auch im Dunkeln erkennbar ist.
Wenn Menschen in Gefahr sind, wenn ein Baum eine Straße oder einen Gehweg blockiert oder wenn er in einer Stromleitung hängt, ist das ein Fall für die 112, nicht für eine Firma.
Unser Notdienst
Ist niemand akut gefährdet, rufen Sie uns an, im Notfall auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Die Nummer steht oben und am Ende dieser Seite. Wie schnell wir da sind, hängt vom Weg ab. Wir sichern die Stelle ab, zur Straße wie zum Nachbargrundstück, und kümmern uns dann um den Baum. Nach Sturmlagen arbeiten wir auch für Gemeinden, Wohnungsunternehmen und die Feuerwehr.
Fotos, bevor geräumt wird
Bevor Sie etwas bewegen, fotografieren Sie. Mehrere Richtungen, ein Bild aus der Entfernung, das die Lage zum Haus zeigt, und eins von der Bruchstelle. Das brauchen Sie für zwei Stellen: für Ihre Versicherung und, falls es ein geschützter Baum war, für die Anzeige bei der Behörde.
Ob und was die Versicherung zahlt, hängt vom Vertrag ab. Rufen Sie dort an, bevor geräumt wird, und heben Sie Rechnungen für Absicherung und Aufräumen auf. Lässt Ihre Versicherung es zu, rechnen wir direkt mit ihr ab.
Wann Sie ohne Genehmigung handeln dürfen
Geschützte Bäume dürfen nicht einfach beseitigt werden - auch nicht nach einem Sturm. Die Baumschutzverordnung des Landkreises macht davon aber eine klare Ausnahme: Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Personen oder für Sachgüter von bedeutendem Wert fallen nicht unter die Verbote, wenn die Lage einen Antrag nicht mehr zulässt.
Daran hängen drei Pflichten, die viele nicht kennen:
- Die getroffenen Maßnahmen sind der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, auch per E-Mail, und zwar mit Foto.
- Der beseitigte Baum oder die beseitigten Teile sind mindestens zehn Tage nach der Anzeige zur Kontrolle bereitzuhalten. Wer das Holz sofort abfährt oder verheizt, kann später nichts mehr vorweisen.
- Hat die Feuerwehr oder eine Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr gehandelt oder die Maßnahme angeordnet, entfällt diese Nachweispflicht.
Wichtig ist der Maßstab: Gefahr im Verzug heißt unmittelbar drohend. Ein Stamm, der über dem Gehweg hängt, ist das. Ein Baum, der hinten im Garten liegt und niemanden gefährdet, ist es nicht - der kann warten, bis die Sache ordentlich beantragt ist.
In Niedergörsdorf, Rangsdorf, Am Mellensee, Blankenfelde-Mahlow, Baruth/Mark, Trebbin und Nuthe-Urstromtal gilt statt der Kreisverordnung die Satzung der Gemeinde. Dann geht die Meldung dorthin.
Was nach dem Aufräumen kommt
Der Teil, der am häufigsten liegen bleibt, ist der Rest des Baums. Ein Baum, der einen Starkast verloren hat, ist an der Bruchstelle offen; dort dringt Wasser ein, und in ein paar Jahren sitzt die Fäule im Stamm. Ein Baum, der sich im Sturm geneigt hat, hat meist Wurzeln gerissen, die man von oben nicht sieht.
Beides gehört angesehen, solange man noch handeln kann: mit einem sauberen Schnitt an der Bruchstelle, mit einer Kronensicherung, wenn der Rest zu halten ist, oder mit einer Kontrolle, die festhält, wie es um den Baum steht. Was davon nötig ist, sagen wir Ihnen, wenn wir vor Ort sind.